Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 17:00
Samstag 9:00 - 12:00

Was sie beim "Tuning" beachten sollten

Erlaubt ist generell, was gefällt und natürlich der StVZO entspricht!

Jedes nachträglich eingebaute Teil kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Daher gibt es für solche Teile "Teilegutachten" sowie "ABE" (Allgemeine BetriebsErlaubnis). Die ABE muss man in der Regel nur "dabei haben" und Eintragungen sind nicht notwendig. Oft ist jedoch eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO notwendig. Teilegutachten und ABE bescheinigen, dass der Rest der jeweiligen Baugruppe dem Serienzustand entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Einzelabnahme (Neuerteilung der Betriebserlaubnis nach §19(2)/21 StVZO) erforderlich.

Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie unser Team ins Sinsheim vor einer Hauptuntersuchung oder vor einem Einbau gerne kontakieren.